AGB

29-11-2014  16:53

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Für Stresscounselling & Hypnotherapie

Inhaberin: Christiane Frenken-Kobsa Parklaan 44 NL 6074cl Melick

§ 1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Stresscounsellor & Hypnotherapeuten und dem Klienten als Beratungsvertrag und schriftlich vereinbart wurde.

2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das allgemeine Angebot des Stresscounsellor & Hypnotherapeut annimmt und sich zum Zwecke der Beratung und Hypnose an den wendet.

3. Der Stresscounsellor & Hypnotherapeut ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein notwendiges Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Stresscounsellor & Hypnotherapeut aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht Beratend oder durch Hypnose lockern kann oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Stresscounsellor & Hypnotherapeuten für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.

§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrages

1. Der Stresscounsellor & Hypnotherapeut erbringt seine Dienstbarkeiten gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung Beratung und Hypnose anwendet.

2. Über die Beratungs-, Hypnosetechniken entscheidet der Klient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Stresscounsellor & Hypnotherapeuten über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit Klient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Stresscounsellor & Hypnotherapeut befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen Klienten entspricht.

3. Grundlagen der Beratungsangebote sind Counselling sowie die Hypnotherapie. Die eingesetzten Verfahren und Methoden sind methodisch anerkannt und bewährt. Trotzdem kann ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

4. Es werden vom Stresscounsellor & Hypnotherapeuten möglicherweise auch Methoden angewendet, die nicht uneingeschränkt anerkannt und auch nicht uneingeschränkt dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Soweit der Klient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten oder hypnotisiert werden will, hat er dies gegenüber dem Stresscounsellor & Hypnotherapeuten schriftlich zu erklären.

5. Der Stresscounsellor & Hypnotherapeut darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine Medikamente anordnen.

§ 3 Mitwirkung des Klienten

1. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Der Stresscounsellor & Hypnotherapeut ist jedoch berechtigt, die Beratung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

§ 4 Honorierung

1. Der Stresscounsellor & Hypnotherapeut hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Stresscounsellor & Hypnotherapeut und Klient vereinbart sind, gelten die Sätze der Preisliste des Stresscounsellor & Hypnotherapeuten. Über die zu zahlenden Honorare erhält der Klient eine Rechnung; diese ist in bar bei jeder Sitzung zu bezahlen.

§ 5 Vertraulichkeit der Beratung

1. Der Stresscounsellor & Hypnotherapeut behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Beratungen und der Hypnose sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt.

2. Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Stresscounsellor & Hypnotherapeut aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung oder Hypnose persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

3. Der Stresscounsellor & Hypnotherapeut führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen. Absatz 2 bleibt unberührt.

4. Sofern der Klient eine Beratungsakte verlangt, erstellt diese der Stresscounsellor & Hypnotherapeut kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Beratungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck), dass sich die Originale in der Handakte befinden.

5. Handakten werden nach 2 Jahre nach dem letzten Beratung- & Hypnosesitzung oder nach dem Tod des Klienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten.

§ 6 Meinungsverschiedenheiten

1. Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 7 Salvatorische Klausel

1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.